Arbeitssicherheit

Eine Illustration zeigt einen Sicherheitsexperten mit Helm und Checkliste. Um ihn herum sind Symbole für Arbeitssicherheit wie Warnschilder, Schutzausrüstung, ein Erste-Hilfe-Kasten, Messgeräte und Sicherheitsprüfungen zu sehen.

Wer benötigt sicherheitstechnische Betreuung?

Sicherheitstechnische Betreuung ist gesetzlich vorgeschrieben für alle Betriebe mit Beschäftigten. Die Betreuungsart und -zeit richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter:innen und der Gefährdungsstufe des Betriebes.

Arbeitsstätten mit mehr als 50 Mitarbeiter:innen müssen Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner:innen im Ausmaß von 1,2 Stunden pro Mitarbeiter:innen und Kalenderjahr bei Büroarbeitsplätzen bzw. 1,5 Stunden bei sonstigen Arbeitsplätzen beschäftigen.

Arbeitsstätten mit bis zu 50 Mitarbeiter:innen haben verschiedene Betreuungsoptionen (§ 78 ASchG):

  • Bestellung von Sicherheitsfachkräften gemäß § 73 ASchG

  • Inanspruchnahme der Präventionszentren der Unfallversicherungsträger (bei max. 250 Mitarbeiter:innen im Gesamtunternehmen)

  • Unternehmermodell (bei entsprechenden Fachkenntnissen)

Die Betreuung erfolgt in Form von regelmäßigen Begehungen gemäß § 77a ASchG.

Information für Unternehmen

Aufgaben und Pflichten der Sicherheitsfachkräfte sind in § 76 ASchG gesetzlich geregelt.

Die spezifischen Tätigkeiten der Sicherheitsfachkräfte, die in die Präventionszeit eingerechnet werden dürfen, sind § 77 ASchG detailliert festgelegt.

Unser Honorar orientiert sich an den Mindestempfehlungen der entsprechenden Berufsvertretungen.

Wir erstellen für Ihr Unternehmen ein individuelles Sicherheitskonzept. Unsere sicherheitstechnische Betreuung umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • Sicherheitstechnische Beratung von Arbeitgeber:innen und Mitarbeiter:innen

  • Arbeitsplatzevaluierung gemäß ASchG

  • Ermittlung und Beurteilung von Gefahren am Arbeitsplatz

  • Entwicklung von Schutzmaßnahmen und Präventionsstrategien

  • Arbeitsplatzbegehungen und Sicherheitsinspektionen

  • Sicherheitstechnische Hilfestellung bei der Planung von Arbeitsstätten

  • Beratung bei der Auswahl von Arbeitsmitteln und Schutzausrüstungen

  • Erstellung von Betriebsanweisungen und Sicherheitsdokumenten

  • Durchführung von Arbeitsplatz- und Umgebungsmessungen

  • Messungen von Lärm, Licht, Raumklima und Schadstoffen

  • Bewertung von Arbeitsstoffen und deren Gesundheitsrisiken

  • Analyse von Arbeitsunfällen und Beinahe-Unfällen

  • Beratung zum Brandschutz und Explosionsschutz

  • Unterstützung bei der Umsetzung von Notfallplänen

  • Beratung bei der Implementierung von Managementsystemen (ISO 45001, SCC)

  • Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter:innen

  • Unterstützung bei § 14 ASchG-Unterweisungen

  • Beratung von Sicherheitsvertrauenspersonen

  • Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung

  • Gefahrenanalysen nach VEXAT, VOPST, EMF-Verordnung

  • Gewerberechtliche Überprüfungen gemäß § 82b GewO

  • Überprüfung gesetzlicher Prüfpflichten

  • Koordination mit Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie

  • Risikoworkshops und Gefährdungsbeurteilungen

  • Kosten-Nutzen-Analysen für Sicherheitsmaßnahmen

  • Dokumentation und Berichtswesen

  • Kontinuierliche Betreuung und Nachbetreuung

  • Vorträge und Workshops zu Sicherheitsthemen