Arbeitssicherheit
Wer benötigt sicherheitstechnische Betreuung?
Sicherheitstechnische Betreuung ist gesetzlich vorgeschrieben für alle Betriebe mit Beschäftigten. Die Betreuungsart und -zeit richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter:innen und der Gefährdungsstufe des Betriebes.
Arbeitsstätten mit mehr als 50 Mitarbeiter:innen müssen Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner:innen im Ausmaß von 1,2 Stunden pro Mitarbeiter:innen und Kalenderjahr bei Büroarbeitsplätzen bzw. 1,5 Stunden bei sonstigen Arbeitsplätzen beschäftigen.
Arbeitsstätten mit bis zu 50 Mitarbeiter:innen haben verschiedene Betreuungsoptionen (§ 78 ASchG):
Bestellung von Sicherheitsfachkräften gemäß § 73 ASchG
Inanspruchnahme der Präventionszentren der Unfallversicherungsträger (bei max. 250 Mitarbeiter:innen im Gesamtunternehmen)
Unternehmermodell (bei entsprechenden Fachkenntnissen)
Die Betreuung erfolgt in Form von regelmäßigen Begehungen gemäß § 77a ASchG.
Information für Unternehmen
Aufgaben und Pflichten der Sicherheitsfachkräfte sind in § 76 ASchG gesetzlich geregelt.
Die spezifischen Tätigkeiten der Sicherheitsfachkräfte, die in die Präventionszeit eingerechnet werden dürfen, sind § 77 ASchG detailliert festgelegt.
Unser Honorar orientiert sich an den Mindestempfehlungen der entsprechenden Berufsvertretungen.
Wir erstellen für Ihr Unternehmen ein individuelles Sicherheitskonzept. Unsere sicherheitstechnische Betreuung umfasst unter anderem folgende Leistungen:
Sicherheitstechnische Beratung von Arbeitgeber:innen und Mitarbeiter:innen
Arbeitsplatzevaluierung gemäß ASchG
Ermittlung und Beurteilung von Gefahren am Arbeitsplatz
Entwicklung von Schutzmaßnahmen und Präventionsstrategien
Arbeitsplatzbegehungen und Sicherheitsinspektionen
Sicherheitstechnische Hilfestellung bei der Planung von Arbeitsstätten
Beratung bei der Auswahl von Arbeitsmitteln und Schutzausrüstungen
Erstellung von Betriebsanweisungen und Sicherheitsdokumenten
Durchführung von Arbeitsplatz- und Umgebungsmessungen
Messungen von Lärm, Licht, Raumklima und Schadstoffen
Bewertung von Arbeitsstoffen und deren Gesundheitsrisiken
Analyse von Arbeitsunfällen und Beinahe-Unfällen
Beratung zum Brandschutz und Explosionsschutz
Unterstützung bei der Umsetzung von Notfallplänen
Beratung bei der Implementierung von Managementsystemen (ISO 45001, SCC)
Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter:innen
Unterstützung bei § 14 ASchG-Unterweisungen
Beratung von Sicherheitsvertrauenspersonen
Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
Gefahrenanalysen nach VEXAT, VOPST, EMF-Verordnung
Gewerberechtliche Überprüfungen gemäß § 82b GewO
Überprüfung gesetzlicher Prüfpflichten
Koordination mit Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie
Risikoworkshops und Gefährdungsbeurteilungen
Kosten-Nutzen-Analysen für Sicherheitsmaßnahmen
Dokumentation und Berichtswesen
Kontinuierliche Betreuung und Nachbetreuung
Vorträge und Workshops zu Sicherheitsthemen